Gesundheitsschädling oder Lästling: warum die Einordnung zählt
Die Einordnung entscheidet, wie dringend ein Befall ist und wer mitredet. Das Umweltbundesamt führt Wanderratte und Hausmaus als Gesundheitsschädlinge, Schaben als Hygiene- und Gesundheitsschädlinge. Silberfische dagegen deuten bei Massenauftreten meist auf Feuchte oder bauliche Mängel hin.
Für Gesundheitsschädlinge gilt in Baden-Württemberg eine klare Rollenverteilung: Die Ortspolizeibehörde, also die Gemeinde, ordnet bei festgestelltem Befall mit Gefahr der Erregerverbreitung auf Empfehlung des Gesundheitsamts die Bekämpfung an.
QuellenLandtag von Baden-WürttembergDrucksache 17/8747UBANagetiere als GesundheitsschädlingeUBASchabenUBASilberfischchen
Foto: ALL.EX